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   BVerwG, 27.11.1986 - 3 C 62.85   

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BVerwG, 27.11.1986 - 3 C 62.85 (https://dejure.org/1986,8091)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1986 - 3 C 62.85 (https://dejure.org/1986,8091)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1986 - 3 C 62.85 (https://dejure.org/1986,8091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Schadens an den Anteilsrechten einer Aktiengesellschaft - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Fällen einer Überraschungsentscheidung durch das Verwaltungsgericht - Gesonderte Bewertung des einem Steinbruch dienenden Grund und Bodens für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 3 C 62.85
    In diesem Zusammenhang kann unbeschadet des Umstandes, daß der Anspruch auf rechtliches Gehör keinen Anspruch auf ein vor Erlaß der Entscheidung zu führendes Rechtsgespräch umfaßt (vgl. hierzu Beschluß vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - ), sich im Einzelfall möglicherweise aus § 86 Abs. 3 VwGO oder aus § 104 Abs. 1 VwGO eine Verpflichtung des Gerichts ergeben, auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt hinzuweisen, den das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung machen will.
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 3 C 62.85
    Darüber hinaus ist das Gericht verpflichtet, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, sofern dieses Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht unberücksichtigt bleiben muß oder kann (BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 3 C 62.85
    Diese liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegeben gewesenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu: Urteile vom 4. Februar 1961 - BVerwG 1 C 132.60 -, vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 -, vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - ; ferner Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - <BVerwGE 36, 264/267> und vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 17.72 - <ZLA 1975, 183>).
  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 17.72

    Einflußbereich deutscher Staatsführung - Rumänien

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 3 C 62.85
    Diese liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegeben gewesenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu: Urteile vom 4. Februar 1961 - BVerwG 1 C 132.60 -, vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 -, vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - ; ferner Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - <BVerwGE 36, 264/267> und vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 17.72 - <ZLA 1975, 183>).
  • BVerwG, 16.05.1974 - III C 54.72
    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 3 C 62.85
    Diese liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegeben gewesenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu: Urteile vom 4. Februar 1961 - BVerwG 1 C 132.60 -, vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 -, vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - ; ferner Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - <BVerwGE 36, 264/267> und vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 17.72 - <ZLA 1975, 183>).
  • BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67

    Anspruch auf Einweisung in die Stelle einer Direktorin nach der Besoldungsgruppe

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 3 C 62.85
    Diese liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegeben gewesenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu: Urteile vom 4. Februar 1961 - BVerwG 1 C 132.60 -, vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 -, vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - ; ferner Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - <BVerwGE 36, 264/267> und vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 17.72 - <ZLA 1975, 183>).
  • BVerwG, 04.02.1961 - I C 132.60

    Nachträgliche Genehmigung für ein Wochenendhaus - Abweichung des

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 3 C 62.85
    Diese liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegeben gewesenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu: Urteile vom 4. Februar 1961 - BVerwG 1 C 132.60 -, vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 -, vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - ; ferner Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - <BVerwGE 36, 264/267> und vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 17.72 - <ZLA 1975, 183>).
  • BVerwG, 30.11.1987 - 3 B 26.87

    Beurteilung der Lebensmitteleigenschaft eines Stoffes - Einordnung von keinen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzendes "Überraschungsurteil" vor wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der ein Verfahrensbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. u.a. Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - und vom 27. November 1986 - BVerwG 3 C 62.85 -).

    In diesem Zusammenhang kann unbeschadet des Umstandes daß der Anspruch auf rechtliches Gehör keinen Anspruch auf ein vor Erlaß der Entscheidung zu führendes Rechtsgespräch umfaßt (vgl. hierzu Beschluß vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - ), sich im Einzelfall möglicherweise aus § 86 Abs. 3 VwGO oder aus § 104 Abs. 1 VvGO eine Verpflichtung des Gerichts ergeben, auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt hinzuweisen, den das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung macnen will (vgl. Urteil vom 27. November 1986 - BVerwG 3 C 62.85 -).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 3 C 49.86

    Zeugen - Widersprüchlichkeit - Aufklärungspflich

    Dem Darlegungserfordernis hinsichtlich einer wegen Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO erhobenen Verfahrensrüge ist entsprochen, wenn sich unter den besonderen Umständen des Einzelfalles aus dem Gesamtinhalt der Revisionsbegründung die Rüge ergibt, daß sich dem Verwaltungsgericht hinsichtlich einer bestimmten aufgestellten Behauptung eine weitere Sachaufklärung durch Vernehmung bestimmter Zeugen hätte aufdrängen müssen, diese möglich gewesen wäre und dann auch zu dem vom Kläger begehrten Ziel hätte führen können (vgl. ähnlich Urteile vom 5. Juni 1986 - BVerwG 3 C 64.85 - <ZLA 1987, 20 = IFLA 1987, 78> und vom 27. November 1986 - BVerwG 3 C 62.85 -).
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